
Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
Eine Pflegeberatung ist dann verpflichtend, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige Pflegegeld beziehen und gepflegt werden. Im Rahmen der Pflegeversicherung ist der Nachweis über diese Beratungsbesuche erforderlich.
Die Pflegeberatung erfolgt
- einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1+2+3
- einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4+5
Ziel dieses Besuches ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen pflegefachliche Unterstützung und regelmäßige Hilfestellung zu bieten. Die Vergütung für diese Beratung erfolgt durch die Pflegekasse.
Die Pflegeberatung erfolgt
- einmal halbjährlich bei Pflegegrad 1+2+3
- einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4+5
Ziel dieses Besuches ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen pflegefachliche Unterstützung und regelmäßige Hilfestellung zu bieten. Die Vergütung für diese Beratung erfolgt durch die Pflegekasse.
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