
Mehr Unterstützung im Alltag – für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden und einen anerkannten Pflegegrad haben, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen.
Dafür stellt die Pflegekasse monatlich einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen und soll dabei helfen, den Alltag zu erleichtern, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, zum Beispiel für:
Wie funktioniert die Abrechnung?
Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht automatisch ausgezahlt. Er kann nur genutzt werden, wenn tatsächlich anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Anspruch genommen wurden.
Je nach Pflegekasse und Leistungsart werden die Kosten entweder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet oder zunächst privat bezahlt und anschließend mit den entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht.
Gerne erklären wir Ihnen, wie die Abrechnung in Ihrem Fall funktioniert und welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Wir beraten und unterstützen Sie
Ob regelmäßige Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt oder Entlastung für Angehörige – wir helfen Ihnen dabei, die passenden Leistungen zu finden und den Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzen.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie persönlich.

Entlastung im Haushalt – für mehr Sicherheit, Ordnung und Wohlbefinden zu Hause
Ein gepflegtes Zuhause trägt wesentlich dazu bei, sich wohl und sicher zu fühlen. Doch durch Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder altersbedingte Einschränkungen kann es schwerfallen, den Haushalt allein zu bewältigen.
Mit unserer hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen wir Sie zuverlässig bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt. So können Sie weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben und werden genau dort entlastet, wo Hilfe benötigt wird.
Die Leistungen können je nach persönlicher Situation als Pflegesachleistung über die Pflegekasse, über die Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet werden. Gerne beraten wir Sie dazu, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.
Unsere Leistungen in der Hauswirtschaft
Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem:
Unterstützung, die zu Ihrem Alltag passt
Jeder Haushalt ist anders. Deshalb stimmen wir unsere Hilfe individuell auf Ihre Wünsche, Gewohnheiten und Bedürfnisse ab. Ob regelmäßige Unterstützung oder kurzfristige Entlastung – wir sind für Sie da.
Sie möchten unsere hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen oder haben Fragen zur Abrechnung über Pflegekasse, Krankenkasse oder als Privatleistung?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen weiter.
